Hausordnung des Staatlichen Holzland–Gymnasiums Hermsdorf
Für das Gelingen der Schulgemeinschaft des Holzland-Gymnasiums Hermsdorf tragen wir gemeinsam Verantwortung.
Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern.
Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille, Ehrlichkeit und auch das faire Austragen von Konflikten sind für das Miteinander entscheidend.
Wir setzen Medien im humanistischen Sinne ein.
Die Achtung der Menschenwürde beginnt damit, die Kulturen anderer Menschen ebenso wie die eigene Kultur verstehen zu lernen, sie zu respektieren.
Wir achten auf einen sorgsamen Umgang mit dem Eigentum anderer und dem Schuleigentum.
Wir sorgen für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände und trennen sorgfältig unseren Müll (blau, gelb, schwarz).
Lehreraufsichten sorgen für Sicherheit.
Um uns nicht zu verletzen, rennen wir Schüler im Schulhaus nicht und werfen weder mit Schneebällen noch mit anderen Gegenständen.
Um immer fit zu sein, lüften wir Schüler in den Pausen und bewegen uns auf den Schulhöfen.
Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, elektrische Geräte usw.).
Allgemeine Bestimmungen aus der Schulordnung / dem Schulgesetz Thüringens:
- Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 dürfen das Schulgelände in Pausen und Freistunden nicht verlassen, da für die Schule gemäß § 48 der Schulordnung Aufsichtspflicht besteht (siehe auch Beschluss der Schulkonferenz vom 27.11.2019). Sollten durch Unpünktlichkeit und/oder Unzuverlässigkeit der Schüler (Kl. 10-12) Störungen im geordneten Schullalltag auftreten, wird diese Regelung neu diskutiert und gegebenenfalls geändert.
- „Der Schüler hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.“ (Thür. Schulgesetz §30/3).
Wir – Schüler, Lehrer und Eltern – wollen auftretende Probleme gemeinsam lösen.
Die Hausordnung tritt am 02. Dezember 2019 in Kraft.