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Hausordnung des Staatlichen Holzland -Gymnasiums Hermsdorf

Für das Gelingen der Schulgemeinschaft des Holzland-Gymnasiums Hermsdorf tragen wir gemeinsam Verantwortung.

Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern.

Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille, Ehrlichkeit und auch das faire Austragen von Konflikten sind für das Miteinander entscheidend.

Wir setzen Medien im humanistischen Sinne ein.

Die Achtung der Menschenwürde beginnt damit, die Kulturen anderer Menschen ebenso wie die eigene Kultur verstehen zu lernen, sie  zu respektieren.

Wir achten auf einen sorgsamen Umgang mit dem Eigentum anderer und dem Schuleeigentum.

Wir sorgen für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände und  trennen sorgfältig unseren Müll (blau, gelb, schwarz).

Lehrer- und Schüleraufsichten sorgen für Sicherheit.

Um uns nicht zu verletzen, rennen wir  Schüler im Schulhaus nicht und werfen weder mit Schneebällen noch mit anderen Gegenständen. 

Um immer fit zu sein, lüften wir in den Pausen und bewegen uns auf den Schulhöfen.

Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, Projektoren usw.). 

 

Schul- und Pausenzeiten

 

 7:45 -8:30  1.Stunde
 8:30 - 8:35
 Pause
 8:35 - 9:20
 2.Stunde
 9:20 - 9:35  Frühstückspause
 9:35 - 10:20
 3.Stunde
 10:20 - 10:25
 Pause
 10:25 - 11:10
 4.Stunde
 11:10 - 11:35
 Mittagspause
 11:35 - 12:20
 5.Stunde
 12:20 - 12:25
 Pause
 12:25 - 13:10
 6.Stunde
 13:15 - 14:00
 7.Stunde oder Pause
 14:00 - 14:45
 8.Stunde
 14:50 - 15:35
 9.Stunde

 

Allgemeine Bestimmungen aus der Schulordnung Thüringens:

1.   Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 dürfen das Schulgelände in Pausen  und Freistunden nicht verlassen, da für die Schule gemäß § 48 der  Schulordnung Aufsichtspflicht besteht.

 2.  „Der Schüler hat alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihm besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte." (§ 30/3 Schulgesetz) Hieb- und Stichwaffen, pyrotechnische Erzeugnisse, Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden.       Wir - Schüler, Lehrer und Eltern - wollen auftretende Probleme  gemeinsam lösen.

Die Hausordnung tritt am 01. September 2009 in Kraft.

 

Schulleiter
 Vertreter der Schulkonferenz:  Lehrerkonferenz  Elternsprecher  Schülersprecher
 Dr.Petersohn    Fr.Hennig  
 Herr Ohme  Michael Ott